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Aktualisieren : Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Januar die Verpflichtung zum Tragen von OP- oder FFP2-Masken genehmigt. Die Maßnahme gilt ab dem 8. Januar.
Erste Geschichte: Rumäniens Nationaler Rat für Notsituationen (CNSU) hat einer Reihe von Beschränkungen zugestimmt, die im Hinblick auf die Bewältigung der fünften Covid-19-Welle, die aufgrund der Verbreitung der Omicron-Variante erwartet wird, durchgesetzt werden sollen.
Dem CNSU-Vorschlag zufolge bleibt das Tragen von Masken an allen öffentlichen Orten im Innen- und Außenbereich obligatorisch, textile (Stoff-)Gesichtsmasken sind jedoch nicht mehr erlaubt. CNSU schlug vor, nur chirurgische oder FFP2-Masken zu verwenden. Einige Ausnahmen werden beschrieben, beispielsweise für Kinder unter fünf Jahren.
Die anderen Beschränkungen betreffen Sport- oder Kulturveranstaltungen, die im Freien stattfinden, innerhalb bestimmter Kapazitätsgrenzen (30 % oder 50 % je nach Inzidenzrate vor Ort).
Die von der CNSU vorgeschlagenen Maßnahmen, die hier auf Rumänisch verfügbar sind, werden von der Regierung besprochen und gegebenenfalls genehmigt.
(Foto: Oat Autta/ Dreamstime)
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