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Deutschland wird bis zum 31. Januar weiterhin gelockerte COVID-Einreisebestimmungen für ankommende Reisende anwenden

Nov 28, 2023Nov 28, 2023

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Die Bundesregierung hat angekündigt, dass das Land bis zum 31. Januar weiterhin gelockerte Einreisebestimmungen für alle Reisenden anwenden wird.

In einer ihrer jüngsten Pressemitteilungen erklärte die Regierung, dass allen ankommenden Reisenden weiterhin die uneingeschränkte Einreise in das Land gestattet werde, da die Behörden beschlossen hätten, die Einreisebestimmungen wegen des Coronavirus zu verlängern.

Das bedeutet, dass bis zum 31. Januar jeder nach Deutschland einreisen kann, ohne einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen zu müssen, berichtet SchengenVisaInfo.com.

„Die Einreise nach Deutschland bleibt bis zum 31. Januar 2023 unkompliziert: Wer nach Deutschland einreist, muss nicht nachweisen, dass er gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet wurde“, heißt es in der Erklärung der Bundesregierung.

Trotz der Ankündigung, dass bis zum 31. Januar gelockerte Einreisebestimmungen gelten sollen, betonte die Regierung, dass die bestehenden strengen Registrierungs-, Nachweis- und Quarantänebestimmungen für Reisende aus Virusvariantengebieten weiterhin in Kraft bleiben.

Da es derzeit jedoch kein Land auf der Virusvariantenliste Deutschlands gibt, ist die Einreise allen Personen ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis uneingeschränkt gestattet.

Während Deutschland weiterhin an den gelockerten Einreisebeschränkungen festhält, hat das Land Anfang des Monats beschlossen, ab dem 1. Oktober mit der Anwendung neuer landesweiter COVID-Schutzmaßnahmen zu beginnen.

Der Deutsche Bundestag hat am 8. September einem Vorschlag des Gesundheitsministeriums zugestimmt. Es wurde erläutert, dass das Anforderungspaket darauf abzielt, Deutschland auf die weitere Ausbreitung der Coronavirus-Infektionsfälle im Herbst und Winter vorzubereiten und zu schützen.

Gemäß den neuen Regeln müssen ab Samstag, 1. Oktober, alle Personen über 14 Jahren in Fernzügen in Deutschland einen FFP2-Gesichtsschutz tragen.

Auch für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren gilt in Fernzügen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es wurde jedoch festgestellt, dass das Tragen einer FFP2-Maske nicht unbedingt erforderlich ist, da für diese Altersgruppe eine OP-Maske ausreichend ist.

Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern werden die Corona-Regeln verschärft. Ab dem 1. Oktober müssen alle Pflegeheim- und Krankenhausmitarbeiter sowie Besucher einen FFP2-Gesichtsschutz tragen. Darüber hinaus ist für Besucher die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich, während für das Personal eine Testpflicht dreimal pro Woche besteht.

Daten der Weltgesundheitsorganisation zeigen, dass Deutschland in den letzten sieben Tagen insgesamt 316.201 neue COVID-Infektionsfälle gemeldet hat.

Was die Impfrate betrifft, so zeigt das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dass bis zum 22. September 93,5 Prozent der gesamten erwachsenen Bevölkerung die Grundimmunisierung abgeschlossen haben und weitere 74,4 Prozent die erste Auffrischungsimpfung erhalten haben.