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Ab Montag, 25.01.2021, gilt in ganz Deutschland die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, wie dieser FFP2-Variante, beim Einkaufen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. (MICHAEL ABRAMS/STARS AND STRIPES)
Ab Montag, 25.01.2021, gilt in ganz Deutschland die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, wie dieser FFP2-Variante, beim Einkaufen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. (MICHAEL ABRAMS/STARS AND STRIPES)
Ab Montag, 25. Januar 2021, sind in ganz Deutschland beim Einkaufen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Masken in medizinischer Qualität erforderlich. In mindestens einem Bundesstaat sind sie auch beim Besuch von Gottesdiensten erforderlich, US-Militärbeamte haben jedoch nicht gesagt, ob dies der Fall ist Für Stützpunkte gelten die gleichen Regeln. (Jennifer Svan/Stars and Stripes)
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KAISERSLAUTERN, Deutschland – Ab Montag sind in ganz Deutschland medizinische Masken erforderlich, aber in verschiedenen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Regeln darüber, welche Masken getragen werden dürfen, und Militärbeamte haben nicht gesagt, ob die neuen Anforderungen auf US-Stützpunkten gelten werden.
Zu den Masken, die beim Einkaufen, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, beim Arztbesuch, beim Besuch von Gottesdiensten oder an öffentlichen Orten mit hohem Verkehrsaufkommen getragen werden können, gehören FFP2- oder FFP3-Masken, KN95- oder N95-Masken und auch chirurgische Masken sogenannte OP-Masken.
Seit dem 18. Januar gilt in Bayern die Pflicht zum Tragen von FFP2- oder KN95/N95-Masken. Im größten Bundesland Deutschlands, in dem die USAG Bayern und die USAG Ansbach beheimatet sind, sind OP-Masken nicht erlaubt.
Chirurgische Masken ähneln minderwertigen Masken, die nicht den Standards für medizinische Gesichtsbedeckungen entsprechen. Sie müssen aus mehreren Stoffschichten bestehen, eine Metallstrebe über der Nase haben und auf ihrer Verpackung vermerken, dass sie vom Typ II oder III und CE-zertifiziert sind, heißt es auf der Website des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Chirurgische Masken vom Typ I sind nicht medizinisch geeignet.
FFP2- oder FFP3-Masken sollen den besten Schutz vor dem Coronavirus bieten. Sie schützen den Träger und Personen in der Nähe vor größeren Partikeln in Mund und Nase, sogenannten Tröpfchen, und vor kleineren Partikeln, sogenannten Aerosolen, so das Institut. KN95 oder N95 bieten den gleichen Schutz.
Partikel können nach dem Ausatmen eine Entfernung von etwa 1,80 m erreichen, weshalb die Einhaltung sozialer Distanzierung zur Norm geworden ist, um das Infektionsrisiko zu verringern. Aerosole fliegen außerdem mehrere Meter weit und verweilen länger in der Luft als Tröpfchen.
Baden-Württemberg erlaubt das Tragen von chirurgischen Masken an den meisten öffentlichen Orten, verlangt jedoch eine FFP2- oder KN95/N95-Maske in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
Diese Masken sind teurer als OP-Masken, die nach Angaben des Medizingeräteinstituts weniger vor Tröpfchen und Aerosolen schützen.
Stoffmasken werden nur für den persönlichen Gebrauch empfohlen, da die Filterung von Tröpfchen und Aerosolen von der Herstellung abhängt. Kunststoff-Gesichtsschutzschilde filtern keine Partikel heraus, so das Institut.
Das Nichttragen einer Maske kann in Rheinland-Pfalz, wo sich die Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem sowie zahlreiche Militäreinrichtungen befinden, mit einer Geldstrafe von mindestens 50 Euro geahndet werden, wie aus Dokumenten hervorgeht, die den Stars and Stripes vorliegen.
Es ist unklar, ob das Tragen einer falschen Maske ebenfalls ein Bußgeld nach sich zieht oder wer befugt ist, zu prüfen, ob eine Maske den neuen Anforderungen entspricht, und ein Bußgeld zu verhängen.
Aber deutsche Beamte haben sich in der Vergangenheit nicht davor gescheut, Menschen für Verstöße gegen die Coronavirus-Regeln zu bestrafen.
Im Bundesland Hessen, zu dem auch die USAG Wiesbaden und der Frankfurter Flughafen gehören, wurden im Jahr 2020 Corona-Bußgelder in Höhe von insgesamt über 1 Million Euro gegen mehr als 11.000 Menschen verhängt, berichtete der Gießener Anzeiger.
Und im Frühjahr wurden vier US-Soldaten in Rheinland-Pfalz zu je 100 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie gegen die Abstandsregeln verstoßen hatten – sie fuhren zusammen in einem Auto.
Stars and Stripes-Reporterin Karin Zeitvogel hat zu diesem Bericht beigetragen.
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